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Die Tollwut ist für alle Säugetiere - ebenso für den Menschen - lebensgefährlich. Das im Speichel befindliche Tollwutvirus wird hauptsächlich durch den Biss infizierter Füchse (Vorsicht auch bei anderen Wildtieren, z.B. Marder) übertragen, eine Übertragung über die Schleimhäute durch Fressen infizierten Fleisches ist aber auch möglich. Das Virus greift das zentrale Nervensystem an und ruft Aggressivität (Beißwut, Raserei), Wesensveränderungen und Lähmungserscheinungen hervor. Fortschreitende Ruhelosigkeit, Gleichgewichtsstörungen gefolgt von Krämpfen und Lähmungen führen schließlich zum Tode.
Der Mensch infiziert sich seltener an Füchsen (überfahrene Tiere nicht mit der bloßen Hand anfassen, besonders zutrauliche Wildtiere nicht streicheln!) als am Biss durch tollwutkranke Katzen oder Hunde.
Die Tollwut ist nahezu weltweit verbreitet. Länder wie Großbritannien, Irland, Finnland, Norwegen, Schweden, Portugal, Spanien, Malta, Zypern und die Niederlande sind frei von Tollwut, ebenso wie Japan und Australien. Säugetiere als auch Vögel können befallen werden. Darüber hinaus kann sie auf dem Menschen und umgekehrt übertragen werden. Die Tollwut ist nach wie vor eine der gefährlichsten Virusinfektionen für Mensch uns Tier. Die Hauptinfektionsquelle sind wildlebende Fleischfresser, vor allem Füchse. Die ersten Spuren von Tollwut lassen sich bis zu Moses zurückverfolgen.
Die Erkrankung verläuft in der Regel tödlich und ist wegen der Gefährdung der Menschen eine anzeigepflichtige Seuche. Bei Reisen in tollwutfreie Gebiete gelten daher besondere Vorschriften (Einreisebestimmungen).
Die Inkubationszeit variiert zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Der Abstand zwischen Infektionsstelle und Zentralennervensystem spielt hierbei eine entscheidende Bedeutung. In der Regel erfolgt die Infektion durch Biss, aber auch durch eine Wundinfektion. Tollwutviren werden von infizierten Tieren mit dem Speichel ausgeschieden. Bissverletzungen durch tollwutinfizierte Tiere sind deshalb besonders gefährlich, weil das Virus über Wunden sofort in den Körper gelangt. Aus diesem Grund sollten Sie es auch unbedingt vermeiden zutrauliche Wildtiere oder beispielsweise überfahrene Wildtiere mit bloßen Händen zu berühren.
Nach der Infektion gelangt das Tollwutvirus zentripetal in das Zentralenervensystem und vermehrt sich dort in den neuronalen Zellen. Am lebenden Tier kann die Diagnose "Tollwut" nicht sichergestellt werden. Sicher kann dieser Nachweis nur am toten Tier erbracht werden. Tollwutverdächtige Tiere müssen getötet werden und deren Gehirne untersucht werden. Ansteckungsverdächtige Tiere werden einer Quarantäne und Beobachtung unterworfen.
Der Krankheitsverlauf wird in drei Phasen eingeteilt: Prodromal-, Exzitations- und Paralyse-Phase. Das erste Anzeichen ist oft eine Verhaltensänderung. Scheue Tiere werden plötzlich zutraulich. Im weiteren Verlauf kann es zu Erregungszuständen kommen. Diese beiden ersten Phasen sind auch durch Nervosität, Scheu, vermehrter Speichelfluss und Schluckbeschwerden bestimmt. In typischen Fällen kommt es auch zur Wasserscheu. Kurz vor dem Tod treten Lähmungen der Rumpf- und Skelettmuskulatur auf. Der Tod tritt zumeist innerhalb einer Woche ein.
Bei Tieren ist die postinfektionelle Tollwut Impfung generell untersagt. Für die Impfung von exponierten Menschen steht ein gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung. Dieser kann auch nach einer Infektion bis zu 7 Tagen nach der Ansteckung eingesetzt werden.
Aufgrund der enormen Gefahr für den Menschen gehört die Tollwut zu den anzeigepflichtigen Seuchen und unterliegt als solche der staatlichen Kontrolle.
Falls sie den Verdacht haben, dass ihr Hund Kontakt mit einem tollwutkranken Tier hatte, müssen sie auf jeden Fall - schon im eigenen Interesse - umgehend einen Tierarzt aufsuchen. Für das weitere Vorgehen ist dann maßgeblich, ob der Hund eine gültige Impfung hat. Ein wirksamer, gesetzlich anerkannter Impfschutz besteht, wenn laut Impfpass die Impfung mindestens 4 Wochen höchstens jedoch ein Jahr zurückliegt. Behandlungsversuche sind bei tollwutkranken und tollwutverdächtigen Tieren aufgrund der Gefahr für den Menschen verboten. Tollwutverdacht besteht schon dann, wenn ein Kontakt mit einem tollwutkranken oder -verdächtigen Tier vermutet werden kann. In einem solchen Fall kann ohne nachweislichen Impfschutz die Tötung des Tiers angeordnet werden. Die einzige Maßnahme ihren Hund und damit sich selbst vor einer tödlichen Tollwuterkrankung zu schützen, ist die vorbeugende Schutzimpfung.
Nach der Grundimmunisierung ab der 12. Lebenswoche (nur eine Injektion nötig) besteht ein Impfschutz für ein Jahr. |
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