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| Einreisebestimmungen Schweden |
| Für die Einreise von Hunden und Katzen gelten folgende Bedingungen: |
- [Geben Sie hier den Text ein]
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- Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich erkennbaren
Tätowierung
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- Impfung gegen Tollwut entsprechend den Empfehlungen des
Impfstoffherstellers mit einem Präparat, das von der WHO zugelassen ist
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- Antikörpertest, der mindestens 0,5 IE/ml Tollwt-Antikörper aufweist.
Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen
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- Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt
durch einen Tierarzt mit einem Praziquantel-haltigem Wirkstoff innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr
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- Dokumentation im Impfpass durch den Tierarzt. Im Ipfpass müssen
auch Angaben über den Eigentümer, ein Foto des Tieressowie Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Angaben zu Farbe und Typ des Fells enhalten sein
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Wer mit seinem Hund oder Katze am 3.7.2004 oder später einreisen will, benötigt also keine Genehmigung mehr. Empfohlen wird jedoch weiterhin, dass Hunde gegen Leptospirose und Staupe geimpft werden.
Aktuelle Informationen: Tel.:0046-36-155000 oder 0046-36-155533 (Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft) oder www.sjv.se/net/SJV/Home |
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