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Einreisebestimmungen Schweden
Für die Einreise von Hunden und Katzen gelten folgende Bedingungen:
  • Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich erkennbaren
    Tätowierung
  • Impfung gegen Tollwut entsprechend den Empfehlungen des
    Impfstoffherstellers mit einem Präparat, das von der WHO
    zugelassen ist
  • Antikörpertest, der mindestens 0,5 IE/ml Tollwt-Antikörper aufweist.
    Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage
    nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen
  • Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt
    durch einen Tierarzt mit einem Praziquantel-haltigem Wirkstoff
    innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr
  • Dokumentation im Impfpass durch den Tierarzt. Im Ipfpass müssen
    auch Angaben über den Eigentümer, ein Foto des Tieressowie Name,
    Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Angaben zu Farbe und Typ
    des Fells enhalten sein
Wer mit seinem Hund oder Katze am 3.7.2004 oder später einreisen will,
benötigt also keine Genehmigung mehr. Empfohlen wird jedoch weiterhin,
dass Hunde gegen Leptospirose und Staupe geimpft werden.

Aktuelle Informationen:
Tel.:0046-36-155000 oder 0046-36-155533 (Schwedisches Zentralamt für
Landwirtschaft) oder www.sjv.se/net/SJV/Home
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