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| Einreisebestimmungen Großbritannien / Nordirland und Irland |
Folgende Dokumente sind mitzuführen: amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist. |
| Pet Travel Scheme (PETS): |
- [Geben Sie hier den Text ein]
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- 1. Markierung mit Mikrochip nach ISO-Norm. Falls der Chip dieser nicht entspricht, muss ein
Lesegerät vom Tierhalter zur Verfügung gestellt werden. Erst chippen, dann impfen!
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- Prüfen des Impferfolges gegen Tollwut durch Titerbestimmung*, Mindesthöhe 0,5 IU/ml
Serum. Zwischen Impfung und Blutentnahme ist ein Abstand von mindestens 4 Wochen und längstens 365 Tagen einzuhalten.
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- Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur
möglichen Einreise.
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- Eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom
Amtstierarzt ausgestellt werden.
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- In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss das Tier gegen Bandwürmer und Zecken
behandelt werden, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen.
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- Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu unterzeichnen, dass das
Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde. Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gültig, d. h. eine weitere Titerbestimmung ist nicht nötig. Eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muss jedoch vor jeder Einreise erfolgen. Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate.
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