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Einreisebestimmungen - Reisen in Drittländer (Nicht-EU-Länder)
Für Drittländer gelten länderspezifische Bestimmungen, die für die Einreise erfüllt werden
müssen. Die notwendigen amtstierärztlichen Gesundheits- und
Impfbescheinigungen sowie Transportzeugnisse werden vom Veterinäramt ausgestellt.

Die EU hat eine Liste von Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) erstellt, bei denen der Tollwut-Status dem der EU entspricht. Bei der Wiedereinreise ihres Haustiers aus einem dieser gelisteten Länder in die EU gelten somit gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliches Reisen.

Bei der Wiedereinreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten die folgenden Anforderungen:
  • Es muss mindestens 30 Tage nach der Impfung über eine Blutprobe
    der Tollwut-Antikörper-Titer bestimmt werden.
  • Diese Tollwut-Titerbestimmung ist vor der Abreise ins nicht gelistete
    Drittland durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
  • Eine amtstierärztliche Bescheinigung über die Einhaltung der
    genannten Bestimmungen.
  • Die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier
    regelmäßig alle 12 Monate einer Wiederholungs-Impfung unterzogen wird.
Info:
Hier finden Sie eine Liste der zugelassenen Labors zum Nachweis des Titers in
Deutschland.
Bitte erfragen Sie die Einreisebestimmungen für die folgenden Länder bei der jeweiligen Botschaft
bzw. bei dem jeweiligen Konsulat: www.lodge.de/konsulate.htm
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