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| Einreisebestimmungen - Reisen in Drittländer (Nicht-EU-Länder) |
Für Drittländer gelten länderspezifische Bestimmungen, die für die Einreise erfüllt werden müssen. Die notwendigen amtstierärztlichen Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie Transportzeugnisse werden vom Veterinäramt ausgestellt.
Die EU hat eine Liste von Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) erstellt, bei denen der Tollwut-Status dem der EU entspricht. Bei der Wiedereinreise ihres Haustiers aus einem dieser gelisteten Länder in die EU gelten somit gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliches Reisen.
Bei der Wiedereinreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten die folgenden Anforderungen: |
- [Geben Sie hier den Text ein]
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- Es muss mindestens 30 Tage nach der Impfung über eine Blutprobe
der Tollwut-Antikörper-Titer bestimmt werden.
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- Diese Tollwut-Titerbestimmung ist vor der Abreise ins nicht gelistete
Drittland durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
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- Eine amtstierärztliche Bescheinigung über die Einhaltung der
genannten Bestimmungen.
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- Die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier
regelmäßig alle 12 Monate einer Wiederholungs-Impfung unterzogen wird.
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Bitte erfragen Sie die Einreisebestimmungen für die folgenden Länder bei der jeweiligen Botschaft bzw. bei dem jeweiligen Konsulat: www.lodge.de/konsulate.htm |
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